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Termine:
8. Mai 2012, 20 - 22 Uhr:Theorie und Wirklichkeit- ein Problemaufriss; Jens Hoffsommer (Jugendhilfeausschuss); Moderation: Nicole Schumann
14. Juni, 20 - 22 Uhr: Balanceakt Jugendhilfeplanung; Bodo Rudolph (Jugendamt Potsdam-Mittelmark); Moderation: Matthias Müller
18. Juli 2012, 20 - 22 Uhr: Kurz vor knapp?! - Wie geht es weiter mit der JHP in Dresden? Melanie Hörenz (Kulturbüro Dresden), Prof. Dr. Marcus Hußmann (ehs Dresden), Peter Kühn (Stadtjugendring Dresden), Thomas Neumann (Jugendamt Dresden); Moderation: Stephanie Huhn
jeweils an der ehs Dresden, Dürerstraße 25, 01307 Dresden
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aktueller Veranstaltungsflyer
April 2010; Corax 1/2010
Wie den Verbänden die Luft ausgeht
Die aktuellen Kürzungen in der Jugendarbeit Sachsens bringen die überörtlichen Verbände an den Rand des Ruins. Allgemein wird erwartet, dass zum Ende des Jahres 2010 gleich mehrere Jugend- und Fachverbände die Insolvenz anmelden und die Arbeit einstellen werden. Dafür gibt es im Wesentlichen zwei Gründe. Zum Einen hat sich der Eigenanteil, den die Verbände im Jahr zu bringen haben verdoppelt. Zum Anderen hat sich eine Praxis eingeschlichen, dass erst im März/April eines laufenden Jahres der Zuwendungsbescheid vom Land kommt und damit frühestens im April die ersten Gelder fließen können. Beide Entwicklungen gemeinsam führen zu einer frühen Zahlungsunfähigkeit, in deren Folge die Insolvenz angemeldet werden muss, um einer Anklage wegen Insolvenzverschleppung zu entgehen. Im Einzelnen stellen wir dar, wie sich in einem typischen Verband/Verein die Zahlungsunfähigkeit im laufenden Jahr entwickelt.
Beispiel für eine typische Geschäftsstelle : | |||||||||
Betrag | Bemerkung | ||||||||
Prämissen | 2,5 VbE in Entgeldgruppe 9 Stufe 4 | 90.000,00 € / Jahr | 7.500,00 € / Monat | ||||||
davon 80% förderfähig | 72.000,00 € / Jahr | l | |||||||
17 % Sachkosten auf PK | 15.300,00 € / Jahr | 1.275,00 € / Monat | |||||||
Eigenmittel ( 20% der PK ) | 18.000,00 € / Jahr | Sind vom Träger zu erbringen | |||||||
Gesamtkosten | 105.300,00 € / Jahr | ||||||||
Datum | Einnahme | Ausgabe | Saldo | Bemerkungen | |||||
01.01. | 18.000,00 € | 18.000,00 € | Rücklage aus dem Vorjahr übertragen (Stand Konto) | ||||||
02.01. | 500,00 € | 17.500,00 € | Miete pro Monat | ||||||
20.01. | 300,00 € | 17.200,00 € | Reisekosten pro Monat | ||||||
25.01. | 7.500,00 € | 9.700,00 € | Personalkosten ( Gehalt, KK-Beiträge, Steuer ) pro Monat | ||||||
31.01. | 475,00 € | 9.225,00 € | sonst.Sachkosten pro Monat | ||||||
01.02. | 500,00 € | 8.725,00 € | Miete pro Monat | ||||||
10.02. | 200,00 € | 8.525,00 € | Bürobedarf pro Monat | ||||||
15.02. | 100,00 € | 8.425,00 € | Telefon pro Monat | ||||||
25.02. | 7.500,00 € | 925,00 € | Personalkosten ( Gehalt, KK-Beiträge, Steuer ) | ||||||
28.02. | 475,00 € | 450,00 € | sonst.Sachkosten, spätestens an diesem Punkt muss die Insolvenz angezeigt werden! | ||||||
01.03. | 500,00 € | - 50,00 € | Miete ( kann aber zu diesem Zeitpunkt nicht mehr gezahlt werden ) | ||||||
15.03. | 29.100,00 € | 29.050,00 € | 1. Rate Fördermittel für 4 Monate | ||||||
. | |||||||||
. | |||||||||
. | |||||||||
31.12. | 105.300,00 € | 105.300,00 € | NULL € | ||||||
Problematik : | Die Eigenmittel müssen komplett zum Jahresbeginn zur Verfügung stehen. | ||||||||
(wird auch als Bedingung in der Förderrichtlinie verlangt ) | |||||||||
Die Fördermittel müssen spätestens ab März fließen. Das aber ist nicht sicher! | |||||||||
Am Jahresende sind keine Reserven für Vorfinanzierung des Folgejahres vorhanden. | |||||||||
Fazit : | Dieses Finanzierungsmodel funktioniert nur, wenn Reserven in Höhe der im Jahr | ||||||||
benötigten Eigenmittel vorhanden sind und neue Rücklagen gebildet werden können. | |||||||||
Sind keine freien Rücklagen in dieser Höhe verfügbar, ist die Insolvenz für das Folgejahr anzumelden ! | |||||||||
Dieses Beispiel eines typischen überörtlichen Trägers zeigt, dass spätestens am 28.02. des Jahres die Insolvenz eintritt. Zu diesem Zeitpunkt sind zwei Mal Gehälter gezahlt worden, zwei Mal Miete überwiesen worden, Sach- und Reisekosten für zwei Monate angefallen. Die förderrechtlichen Vorgaben besagen, dass zuerst die Eigenmittel zu nutzen sind und erst, wenn diese eingesetzt wurden, kann die Förderung greifen. Ab 2010 aber haben sich die einzubringenden Eigenmittel verdoppelt und das ist im laufenden Jahr erst im Februar/März bekannt geworden. Während der Plan des Beispielvereins vorsah, die erforderlichen 9.000 Euro Eigenmittel einzusetzen, hat das Land im laufenden überraschend festgelegt, dass das nun 18.000 Euro sein müssen. Während die vorhandenen 18.000 Euro Rücklage also für zwei Jahre gereicht hätten, müssen sie nun im laufenden Jahr aufgebraucht werden. Und da das Land erst am 15.03. die erste Rate überweist, ist der Beispielverein schon am 28.02. Pleite.
Was wäre also zu tun?
1. Da die überregionalen Verbände im Auftrag des Landes Sachsen tätig werden ist zu fragen, warum sie überhaupt Eigenmittel in solcher Höhe einbringen müssen. Bei der Schulbusbeförderung oder der Abfallwirtschaft würde auch niemand erwarten, dass sie Geld mitbringen müssen, um ihre Arbeit für die Behörden zu tun. Warum also hier? Die Eigenmittelquote muss dringend reduziert werden.
2. Dass die erste Rate frühestens im März/April kommt, ist für fast alle Verbände finanziell nicht verkraftbar. Was es hier braucht, sind Abschlagszahlungen ab Januar eines Jahres. Es wird schließlich auch Arbeit ab dem 1. Januar geleistet.
3. Die Kürzungen im laufenden Arbeitsprozess haben zu dramatischer Unruhe in den Vereinen/Verbänden geführt. Was es braucht, sind mittelfristige Vereinbarungen zwischen Land und überregionalen TrägerInnen über die Frage, ob und wie ein Träger gefördert wird. Es gibt schließlich auch Arbeitsverträge, Mietverträge, Verträge mit TeilnehmerInnen von Weiterbildungen etc., die zu erfüllen sind. Wir brauchen Planungssicherheit!
Björn Redmann
April 2010; Corax 1/2010
Wie den Verbänden die Luft ausgeht
Die aktuellen Kürzungen in der Jugendarbeit Sachsens bringen die überörtlichen Verbände an den Rand des Ruins. Allgemein wird erwartet, dass zum Ende des Jahres 2010 gleich mehrere Jugend- und Fachverbände die Insolvenz anmelden und die Arbeit einstellen werden. Dafür gibt es im Wesentlichen zwei Gründe. Zum Einen hat sich der Eigenanteil, den die Verbände im Jahr zu bringen haben verdoppelt. Zum Anderen hat sich eine Praxis eingeschlichen, dass erst im März/April eines laufenden Jahres der Zuwendungsbescheid vom Land kommt und damit frühestens im April die ersten Gelder fließen können. Beide Entwicklungen gemeinsam führen zu einer frühen Zahlungsunfähigkeit, in deren Folge die Insolvenz angemeldet werden muss, um einer Anklage wegen Insolvenzverschleppung zu entgehen. Im Einzelnen stellen wir dar, wie sich in einem typischen Verband/Verein die Zahlungsunfähigkeit im laufenden Jahr entwickelt.
Beispiel für eine typische Geschäftsstelle : | |||||||||
Betrag | Bemerkung | ||||||||
Prämissen | 2,5 VbE in Entgeldgruppe 9 Stufe 4 | 90.000,00 € / Jahr | 7.500,00 € / Monat | ||||||
davon 80% förderfähig | 72.000,00 € / Jahr | l | |||||||
17 % Sachkosten auf PK | 15.300,00 € / Jahr | 1.275,00 € / Monat | |||||||
Eigenmittel ( 20% der PK ) | 18.000,00 € / Jahr | Sind vom Träger zu erbringen | |||||||
Gesamtkosten | 105.300,00 € / Jahr | ||||||||
Datum | Einnahme | Ausgabe | Saldo | Bemerkungen | |||||
01.01. | 18.000,00 € | 18.000,00 € | Rücklage aus dem Vorjahr übertragen (Stand Konto) | ||||||
02.01. | 500,00 € | 17.500,00 € | Miete pro Monat | ||||||
20.01. | 300,00 € | 17.200,00 € | Reisekosten pro Monat | ||||||
25.01. | 7.500,00 € | 9.700,00 € | Personalkosten ( Gehalt, KK-Beiträge, Steuer ) pro Monat | ||||||
31.01. | 475,00 € | 9.225,00 € | sonst.Sachkosten pro Monat | ||||||
01.02. | 500,00 € | 8.725,00 € | Miete pro Monat | ||||||
10.02. | 200,00 € | 8.525,00 € | Bürobedarf pro Monat | ||||||
15.02. | 100,00 € | 8.425,00 € | Telefon pro Monat | ||||||
25.02. | 7.500,00 € | 925,00 € | Personalkosten ( Gehalt, KK-Beiträge, Steuer ) | ||||||
28.02. | 475,00 € | 450,00 € | sonst.Sachkosten, spätestens an diesem Punkt muss die Insolvenz angezeigt werden! | ||||||
01.03. | 500,00 € | - 50,00 € | Miete ( kann aber zu diesem Zeitpunkt nicht mehr gezahlt werden ) | ||||||
15.03. | 29.100,00 € | 29.050,00 € | 1. Rate Fördermittel für 4 Monate | ||||||
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31.12. | 105.300,00 € | 105.300,00 € | NULL € | ||||||
Problematik : | Die Eigenmittel müssen komplett zum Jahresbeginn zur Verfügung stehen. | ||||||||
(wird auch als Bedingung in der Förderrichtlinie verlangt ) | |||||||||
Die Fördermittel müssen spätestens ab März fließen. Das aber ist nicht sicher! | |||||||||
Am Jahresende sind keine Reserven für Vorfinanzierung des Folgejahres vorhanden. | |||||||||
Fazit : | Dieses Finanzierungsmodel funktioniert nur, wenn Reserven in Höhe der im Jahr | ||||||||
benötigten Eigenmittel vorhanden sind und neue Rücklagen gebildet werden können. | |||||||||
Sind keine freien Rücklagen in dieser Höhe verfügbar, ist die Insolvenz für das Folgejahr anzumelden ! | |||||||||
Dieses Beispiel eines typischen überörtlichen Trägers zeigt, dass spätestens am 28.02. des Jahres die Insolvenz eintritt. Zu diesem Zeitpunkt sind zwei Mal Gehälter gezahlt worden, zwei Mal Miete überwiesen worden, Sach- und Reisekosten für zwei Monate angefallen. Die förderrechtlichen Vorgaben besagen, dass zuerst die Eigenmittel zu nutzen sind und erst, wenn diese eingesetzt wurden, kann die Förderung greifen. Ab 2010 aber haben sich die einzubringenden Eigenmittel verdoppelt und das ist im laufenden Jahr erst im Februar/März bekannt geworden. Während der Plan des Beispielvereins vorsah, die erforderlichen 9.000 Euro Eigenmittel einzusetzen, hat das Land im laufenden überraschend festgelegt, dass das nun 18.000 Euro sein müssen. Während die vorhandenen 18.000 Euro Rücklage also für zwei Jahre gereicht hätten, müssen sie nun im laufenden Jahr aufgebraucht werden. Und da das Land erst am 15.03. die erste Rate überweist, ist der Beispielverein schon am 28.02. Pleite.
Was wäre also zu tun?
1. Da die überregionalen Verbände im Auftrag des Landes Sachsen tätig werden ist zu fragen, warum sie überhaupt Eigenmittel in solcher Höhe einbringen müssen. Bei der Schulbusbeförderung oder der Abfallwirtschaft würde auch niemand erwarten, dass sie Geld mitbringen müssen, um ihre Arbeit für die Behörden zu tun. Warum also hier? Die Eigenmittelquote muss dringend reduziert werden.
2. Dass die erste Rate frühestens im März/April kommt, ist für fast alle Verbände finanziell nicht verkraftbar. Was es hier braucht, sind Abschlagszahlungen ab Januar eines Jahres. Es wird schließlich auch Arbeit ab dem 1. Januar geleistet.
3. Die Kürzungen im laufenden Arbeitsprozess haben zu dramatischer Unruhe in den Vereinen/Verbänden geführt. Was es braucht, sind mittelfristige Vereinbarungen zwischen Land und überregionalen TrägerInnen über die Frage, ob und wie ein Träger gefördert wird. Es gibt schließlich auch Arbeitsverträge, Mietverträge, Verträge mit TeilnehmerInnen von Weiterbildungen etc., die zu erfüllen sind. Wir brauchen Planungssicherheit!
Björn Redmann

